Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0054

2012/07/0054Corte amministrativa suprema18 dic 2014

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0054

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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