2012/07/0038•Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0038
2012/07/0038Corte amministrativa suprema20 mar 2014
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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