2012/07/0005•Verwaltungsgerichtshof 2012/07/0005
2012/07/0005Corte amministrativa suprema28 mag 2014
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Masseverwalter
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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