2012/06/0213•Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0213
2012/06/0213Corte amministrativa suprema21 mar 2014
Planung Widmung BauRallg3
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihrer Inhalte aufgehoben.
Das Land Kärnten hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 4.019,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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