Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0202

2012/06/0202Corte amministrativa suprema7 nov 2013

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/06/0202

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.