2012/05/0198•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0198
2012/05/0198Corte amministrativa suprema29 set 2015
Baubewilligung BauRallg6
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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