Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0148

2012/05/0148Corte amministrativa suprema15 mag 2014

Regest

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0148

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenbegehren der erstmitbeteiligten Marktgemeinde wird abgewiesen.

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