2012/05/0141•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0141
2012/05/0141Corte amministrativa suprema8 apr 2014
Verbesserungsauftrag Ausschluß freie Beweiswürdigung Beweismittel unzuständige Behörde
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.