2012/05/0126•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0126
2012/05/0126Corte amministrativa suprema9 ott 2014
Planung Widmung BauRallg3
Der Beschwerdeantrag, der Verwaltungsgerichtshof möge die ursprüngliche Widmung des Grundstücks Nr. 1235/5 (KG K.) in "Bauland-Wohngebiet öffentliche Straße" und des gesamten Grundstücks Nr. 1235/2 (KG K.) in "Bauland-Wohngebiet" anordnen, wird zurückgewiesen.
und
Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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