2012/05/0062•Verwaltungsgerichtshof 2012/05/0062
2012/05/0062Corte amministrativa suprema15 mag 2014
Planung Widmung BauRallg3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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