2012/04/0039•Verwaltungsgerichtshof 2012/04/0039
2012/04/0039Corte amministrativa suprema13 nov 2013
Planung Widmung BauRallg3
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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