Verwaltungsgerichtshof 2012/04/0003

2012/04/0003Corte amministrativa suprema23 mag 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/04/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Spruchpunktes 2. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und hinsichtlich des Spruchpunktes 4. wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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