Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0167

2012/03/0167Corte amministrativa suprema28 feb 2014

Regest

Begründung Begründungsmangel

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/03/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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