2012/02/0134•Verwaltungsgerichtshof 2012/02/0134
2012/02/0134Corte amministrativa suprema24 apr 2014
Alkotest Verweigerung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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