Verwaltungsgerichtshof 2012/02/0102

2012/02/0102Corte amministrativa suprema10 dic 2014

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2012/02/0102

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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