2011/23/0647•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0647
2011/23/0647Corte amministrativa suprema21 feb 2013
Besondere Rechtsgebiete Ermessen Ermessen VwRallg8 Verfahrensbestimmungen Ermessen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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