2011/23/0520•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0520
2011/23/0520Corte amministrativa suprema31 gen 2013
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.090,09 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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