2011/23/0432•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0432
2011/23/0432Corte amministrativa suprema31 gen 2013
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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