2011/23/0368•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0368
2011/23/0368Corte amministrativa suprema21 mar 2013
Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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