2011/23/0321•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0321
2011/23/0321Corte amministrativa suprema29 mar 2012
Besondere Rechtsgebiete Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.