2011/23/0308•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0308
2011/23/0308Corte amministrativa suprema12 set 2012
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Ermessen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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