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2011/23/0302•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0302
2011/23/0302Corte amministrativa suprema24 nov 2011
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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