2011/23/0288•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0288
2011/23/0288Corte amministrativa suprema21 feb 2012
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Ermessen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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