Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0270

2011/23/0270Corte amministrativa suprema29 mar 2012

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene freie Beweiswürdigung Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0270

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2012
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2012:2011230270.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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