progetti
2011/23/0187•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0187
2011/23/0187Corte amministrativa suprema20 dic 2011
Besondere Rechtsgebiete VVG Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Parteiengehör Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.