2011/23/0139•Verwaltungsgerichtshof 2011/23/0139
2011/23/0139Corte amministrativa suprema18 ott 2012
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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