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2011/21/0066•Verwaltungsgerichtshof 2011/21/0066
2011/21/0066Corte amministrativa suprema29 feb 2012
Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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