Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0067

2011/13/0067Corte amministrativa suprema22 lug 2015

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.07.2015

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Beschwerde gegen den erstangefochtenen Bescheid wird, soweit sie die Einkommensteuer für das Jahr 2005 betrifft, als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

2. zu Recht erkannt:

Der erstangefochtene Bescheid, soweit er die Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 sowie die Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 betrifft, und der zweitangefochtene Bescheid werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

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