Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0024

2011/13/0024Corte amministrativa suprema26 nov 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/13/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer und die Einkommensteuer 2000 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes, im Übrigen wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 220,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.