Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0176

2011/11/0176Corte amministrativa suprema26 set 2013

Regest

Begründung Begründungsmangel

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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