Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0001

2011/11/0001Corte amministrativa suprema21 nov 2013

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Ermessen VwRallg8 Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Ermessen Besondere Rechtsgebiete Diverses

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/11/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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