2011/10/0197•Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0197
2011/10/0197Corte amministrativa suprema27 mag 2014
Ermessen VwRallg8 Verfahrensbestimmungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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