Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0091

2011/10/0091Corte amministrativa suprema30 gen 2014

Regest

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Verhältnis zu anderen Materien und Normen Devolution Berufungsrecht Diverses

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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