2011/10/0085•Verwaltungsgerichtshof 2011/10/0085
2011/10/0085Corte amministrativa suprema30 gen 2014
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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