2011/09/0147•Verwaltungsgerichtshof 2011/09/0147
2011/09/0147Corte amministrativa suprema5 set 2013
Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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