Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0327

2011/08/0327Corte amministrativa suprema11 dic 2013

Regest

Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0327

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2013

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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