2011/08/0322•Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0322
2011/08/0322Corte amministrativa suprema11 dic 2013
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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