2011/08/0145•Verwaltungsgerichtshof 2011/08/0145
2011/08/0145Corte amministrativa suprema13 nov 2013
Sachverhalt Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.