Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0205

2011/07/0205Corte amministrativa suprema23 ott 2014

Regest

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Spruch der Berufungsbehörde Änderungen des Spruches der ersten Instanz Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Spruch der Berufungsbehörde Ergänzungen des Spruches der ersten Instanz

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0205

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.10.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.