2011/07/0180•Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0180
2011/07/0180Corte amministrativa suprema20 feb 2014
Beweismittel Sachverständigengutachten Vorliegen eines Gutachtens
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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