Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0177

2011/07/0177Corte amministrativa suprema25 set 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/07/0177

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird dahin abgeändert, dass der Ausspruch, dass das Wasserbenutzungsrecht persönlich eingeräumt ist, zu entfallen hat.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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