Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0200

2011/05/0200Corte amministrativa suprema6 nov 2013

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Besondere Rechtsgebiete Baurecht Gutachten Parteiengehör Parteiengehör Sachverständigengutachten Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 und den erst- bis siebentmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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