Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0175

2011/05/0175Corte amministrativa suprema6 nov 2013

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 610,60 zu ersetzen. Das Kostenersatzbegehren der mitbeteiligten Marktgemeinde wird abgewiesen.

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