Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0039

2011/05/0039Corte amministrativa suprema15 mag 2014

Regest

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.2014

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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