2011/05/0008•Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0008
2011/05/0008Corte amministrativa suprema30 gen 2014
Planung Widmung BauRallg3 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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