Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0008

2011/05/0008Corte amministrativa suprema30 gen 2014

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/05/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2014

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.221,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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