Verwaltungsgerichtshof 2011/04/0004

2011/04/0004Corte amministrativa suprema21 gen 2014

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/04/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Erstbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.141,20 und der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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