2011/01/0261•Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0261
2011/01/0261Corte amministrativa suprema19 set 2013
Grundsatz der Unbeschränktheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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