Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0240

2011/01/0240Corte amministrativa suprema24 ott 2013

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 2011/01/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.10.2013

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Rechtsanwaltskammer für Kärnten Aufwendungen in der Höhe von EUR 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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