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2010/22/0173•Verwaltungsgerichtshof 2010/22/0173
2010/22/0173Corte amministrativa suprema13 dic 2011
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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