2010/21/0414•Verwaltungsgerichtshof 2010/21/0414
2010/21/0414Corte amministrativa suprema28 ago 2012
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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